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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2019 - 4 E 43/19   

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https://dejure.org/2019,844
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2019 - 4 E 43/19 (https://dejure.org/2019,844)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.01.2019 - 4 E 43/19 (https://dejure.org/2019,844)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 4 E 43/19 (https://dejure.org/2019,844)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de

    VwGO § 152a Abs. 2 S. 6; VwGO § 152a Abs. 4 S. 1
    Frage der Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung neben der gesetzlich geregelten Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.05.2011 - 6 KSt 1.11

    Kostenentscheidung; Revisionsurteil; Gegenvorstellungen; Statthaftigkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2019 - 4 E 43/19
    Ungeachtet der Frage der Statthaftigkeit einer solchen Gegenvorstellung neben der gesetzlich geregelten Anhörungsrüge nach § 152a VwGO, vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 - NVwZ-RR 2011, 709 = juris, Rn. 2 f., vom 5.7.2012 - 5 B 24.12 -, juris, Rn. 2, und vom 12.3.2013 - 5 B 9.13 -, juris, Rn. 6 f., Wysk, in: ders. (Hrsg.), VwGO, 2. Auflage 2016, § 166 Rn. 68, hätte eine solche jedenfalls deshalb keinen Erfolg, weil keine der Gründe von dem Antragsteller geltend gemacht oder sonst ersichtlich sind, aus denen in der Rechtsprechung die Gegenvorstellung gegen rechtskräftige Entscheidungen für denkbar gehalten wird.

    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 - NVwZ-RR 2011, 709 = juris, Rn. 5, m. w. N.

  • BVerwG, 12.03.2013 - 5 B 9.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts; Gegenvorstellung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2019 - 4 E 43/19
    Ungeachtet der Frage der Statthaftigkeit einer solchen Gegenvorstellung neben der gesetzlich geregelten Anhörungsrüge nach § 152a VwGO, vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 - NVwZ-RR 2011, 709 = juris, Rn. 2 f., vom 5.7.2012 - 5 B 24.12 -, juris, Rn. 2, und vom 12.3.2013 - 5 B 9.13 -, juris, Rn. 6 f., Wysk, in: ders. (Hrsg.), VwGO, 2. Auflage 2016, § 166 Rn. 68, hätte eine solche jedenfalls deshalb keinen Erfolg, weil keine der Gründe von dem Antragsteller geltend gemacht oder sonst ersichtlich sind, aus denen in der Rechtsprechung die Gegenvorstellung gegen rechtskräftige Entscheidungen für denkbar gehalten wird.
  • BVerwG, 05.07.2012 - 5 B 24.12

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2019 - 4 E 43/19
    Ungeachtet der Frage der Statthaftigkeit einer solchen Gegenvorstellung neben der gesetzlich geregelten Anhörungsrüge nach § 152a VwGO, vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 - NVwZ-RR 2011, 709 = juris, Rn. 2 f., vom 5.7.2012 - 5 B 24.12 -, juris, Rn. 2, und vom 12.3.2013 - 5 B 9.13 -, juris, Rn. 6 f., Wysk, in: ders. (Hrsg.), VwGO, 2. Auflage 2016, § 166 Rn. 68, hätte eine solche jedenfalls deshalb keinen Erfolg, weil keine der Gründe von dem Antragsteller geltend gemacht oder sonst ersichtlich sind, aus denen in der Rechtsprechung die Gegenvorstellung gegen rechtskräftige Entscheidungen für denkbar gehalten wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2019 - 4 E 1149/18

    Rechtmäßigkeit einer in einem aktienrechtlichen Verfahren ergangenen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2019 - 4 E 43/19
    Der Antragsteller hat entgegen § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO nicht dargelegt, dass der Senat in dem Beschluss vom 11.1.2019 - 4 E 1149/18 - seinen Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - 4 A 3531/18

    Notwendigkeit der Einlegung einer Anhörungsrüge durch einen dafür zugelassenen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2019 - 4 E 43/19
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20.9.2018 - 4 A 3531/18 -, juris, Rn. 3 f., m. w. N.
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